Mit Medikamenten werden ausschließlich kranke Tiere behandelt. Dies fordert das Gesetz und ist aktiver Tierschutz. Der Einsatz von Medikamenten ist streng geregelt und unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Zunächst muss ein Tierarzt eine entsprechende Diagnose stellen und ein Rezept für Medikamente ausstellen, mit welchen kranke oder verletzte Tiere behandelt werden dürfen. Ausserdem muss er dem Landwirt eine genaue Behandlungsanweisung aushändigen. Der Einsatz von Antibiotika ist seit Jahren stark rückläufig. Stattdessen werden in der Nutztierhaltung (ähnlich wie beim Menschen) spezielle Schutzimpfungen gegen alle relevanten Krankheiten angewandt. Dadurch und durch die Einhaltung von strengen Hygienevorschriften ist es gelungen, den Einsatz von Antibiotika seit Jahren immer weiter zu reduzieren.
Seit dem Jahr 2014 müssen Landwirte ihren Antibiotikaeinsatz an eine spezielle Datenbank melden. Die Daten werden ausgewertet und halbjährlich den Behörden und Landwirten zur Verfügung gestellt. Somit kann auf Auffälligkeiten sofort reagiert werden.
Auch über das QS–System (Qualität und Sicherheit) wird der Medikamenteneinsatz in deutschen Ställen dokumentiert und überwacht.
Außerdem ist der Einsatz von Antibiotika ein hoher Kostenfaktor. Daher ist es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus Sicht der Wirtschaftlichkeit sinnvoll, gezielt nur kranke und verletzte Tiere zu behandeln.
Gut zu wissen:
Nach Angaben und Auswertungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die Abgabe von Antibiotika an Tierärzte 2014 um 15% gegenüber 2013 verringert worden. Gegenüber der ersten Erfassung 2011 haben die Tierärzte 27% weniger Antibiotika bezogen. Damit sind die Erfolge bei der Verringerung und Optimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung deutlich sichtbar. Dieser Weg wird weiter fortgesetzt werden.